Die Vollversammlung ist das höchste Vereinsorgan des Stadtjugendrings. Sie wird mindestens einmal im Jahr vom Vorstand einberufen, entscheidet über Anträge auf Mitgliedschaft und trifft auch alle anderen Entscheidungen für den Verein. Die Beschlüsse der Vollversammlung sind für den Verein verbindlich. Sie wählt und entlastet den Vorstand sowie Revisoren, nimmt den Tätigkeits- und Kassenbericht entgegen und entscheidet über dessen Annahme.
Die Vollversammlung ist öffentlich. Gäste sind herzlich willkommen. Die Einladungen erfolgen spätestens einen Monat vor dem angesetzten Termin und werden auch in unserem Blog bekannt gegeben.